Frage:

Welche Rechte und Pflichten habe ich im Rahmen eines „Online-Berufsschultages“?

(Zuletzt bearbeitet: Samstag, 30. Mai 2020, 12:09)
Antwort:

Rechte:

·        Bereitstellung von online-gestützten/digitalen oder analogen Arbeitsmaterialien (Aufgaben, etc.), die folgende Kriterien erfüllen: verständliche  Aufgabenstellung, angemessener Umfang der Aufgabenstellungen und Lernsituationen, Passung an die Lernvoraussetzungen, Ökonomischer Umgang mit Material

·        Vereinbarung von Informations- und Kommunikationswegen mit Lehrkräften

·        Bearbeitungszeit umfasst nicht mehr als 6 Zeitstunden je Schultag

·        feste Sprechzeiten der Lehrkräfte (via Telefon, Chat, Videokonferenz, etc.)  à an der BBS-Brinkstraße entsprechend des Stundenplanes

·        Rückmeldung zu den zu bearbeitenden Lernsituationen, Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellungen nach den Kriterien „zeitnah“, „konkret und beschreibend“ und „konstruktiv und wertschätzend“ mit Blick auf Gelungenes und Verbesserungsvorschlägen, reziprok (d.h. auch Schülerinnen und Schülern werden Rückmeldungen zu ihrem Lernfortschritt, der Arbeitsbelastung und ihrer aktuellen Befindlichkeit ermöglicht)

·        Rückmeldung der Lehrkraft zum Lernfortschritt (Lernbegleitung)

·        Bewertung festgestellter Leistungen

·        Voraussetzungen für ein erfolgreiches weiterarbeiten, auch um an ggf. anstehenden Prüfungen teilnehmen zu können, sind geschaffen

·        keine Nachteile auf Grund eigener Lernbedingungen, familiärer Hintergründe, häuslicher Situationen oder bei Problemen hinsichtlich der Freistellung für den Berufsschultag

·        ggf. auch Bereitstellung/Unterstützung analoger Bearbeitungsmöglichkeiten

·        keine Bewertung der zu Hause erstellten Arbeiten in der Berufseinstiegsschule

·        Einräumung der notwendigen Zeit für die Bearbeitung der online gestellten Aufgaben während der Arbeitszeit am Berufsschultag (Freistellung für den „Online-Berufsschultag“)

·        in das Datum der Anmeldung, das Datum des ersten und des letzten Logins, die Summe der Logins, die Gesamtnutzungsdauer der Lernplattform und den in Anspruch genommenen Speicherplatz hat neben dem/der Schüler/in nur der Administrator Einblick (vgl. Schulordnung BBS Brinkstraße, Seite 6: https://bbs-os-brinkstr.de/fileadmin/benutzer/Service_Hilfe/Datenschutzbeauftragter/Datenschutzbeauftragter/Schulordnung_BBS_Brinkstrasse_2019.pdf )

·        in das Datum der letzten Bearbeitung eines Kurses, die bearbeiteten Lektionen, die Fehler, die Fehlerzahl in den absolvierten Tests und die Korrekturan-merkungen zusätzlich die Lehrkraft (vgl. Schulordnung BBS Brinkstraße, Seite 6:

https://bbs-os-brinkstr.de/fileadmin/benutzer/Service_Hilfe/Datenschutzbeauftragter/Datenschutzbeauftragter/Schulordnung_BBS_Brinkstrasse_2019.pdf)

·        zu Corona-Zeiten werden auch fristgerechte Abgaben bearbeiteter Aufgaben als gezeigte Leistungsbereitschaft positiv bewertet



Pflichten: 

·        Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse bei Moodle

·        Teilnahme am Online-Unterricht am Berufsschultag (  à sonst Meldung an Ausbildungsbetrieb

·        Nutzung und regelmäßige Überprüfung der vereinbarten Kommunikationswege

·        Bereiterklärung zur selbstständigen Bearbeitung von Texten, Informationen und Arbeitsblättern

·        Bereiterklärung, Einzeltermine zur Leistungsfeststellung in der Schule wahrzunehmen  

·        kann am Online-Unterricht nicht teilgenommen werden, wird sich per „Formular zur Abwesenheitsmeldung“ auf der Internetseite der BBS Brinkstraße bei der Klassenlehrkraft abgemeldet und zeitnah ein entsprechender Nachweis gesendet (zu Corona-Zeiten keine ärztliche Bescheinigung, aber ein Nachweis, dass der Ausbildungsbetrieb darüber informiert ist)

·        Ergebnisnachweise in verschiedener Form (gibt Lehrkraft vor)  à schulische Aufträge werden bearbeitet und termingerecht abgegeben

·        Ergebnisse der Bearbeitungen zu Hause können bewertet werden, wenn sie im Rahmen eines Feedbacks besprochen oder nach Wiederaufnahme des Unterrichts während der Unterrichtsphase vorgestellt oder umfänglich präsentiert wird

·        erworbene Kompetenzen können nach Wiederaufnahme des Unterrichts bzw. während der Unterrichtsphase in der Schule durch geeignete Leistungs-feststellungen in schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Weise überprüft und bewertet werden

·        Einhaltung der Regeln für die Nutzung der IT-Ifrstruktur (vgl. Schulordnung BBS Brinkstraße, Seite 7+8:

https://bbs-os-brinkstr.de/fileadmin/benutzer/Service_Hilfe/Datenschutzbeauftragter/Datenschutzbeauftragter/Schulordnung_BBS_Brinkstrasse_2019.pdf )

·        bereitgestellte Arbeitsmaterialien sind verbindlich zu erledigen


vgl. u.a. auch nachfolgenden "Leitfaden für das Lernen zu Hause" (PDF-Datei)

» Fragen und Antworten zu Moodle