Welche Rechte und Pflichten habe ich im Rahmen eines „Online-Berufsschultages“?
(Zuletzt bearbeitet: Samstag, 30. Mai 2020, 12:09)
Antwort:
Rechte:
·
Bereitstellung
von online-gestützten/digitalen oder analogen Arbeitsmaterialien (Aufgaben,
etc.), die folgende Kriterien erfüllen: verständliche Aufgabenstellung,
angemessener Umfang der Aufgabenstellungen und Lernsituationen, Passung an die
Lernvoraussetzungen, Ökonomischer Umgang mit Material
·
Vereinbarung
von Informations- und Kommunikationswegen mit Lehrkräften
·
Bearbeitungszeit
umfasst nicht mehr als 6 Zeitstunden je Schultag
·
feste
Sprechzeiten der Lehrkräfte (via Telefon, Chat, Videokonferenz, etc.) à an der BBS-Brinkstraße entsprechend des
Stundenplanes
·
Rückmeldung
zu den zu bearbeitenden Lernsituationen, Aufgaben-, Frage- bzw.
Problemstellungen nach den Kriterien „zeitnah“, „konkret und beschreibend“ und „konstruktiv
und wertschätzend“ mit Blick auf Gelungenes und Verbesserungsvorschlägen,
reziprok (d.h. auch Schülerinnen und Schülern werden Rückmeldungen zu ihrem Lernfortschritt,
der Arbeitsbelastung und ihrer aktuellen Befindlichkeit ermöglicht)
·
Rückmeldung
der Lehrkraft zum Lernfortschritt (Lernbegleitung)
·
Bewertung
festgestellter Leistungen
·
Voraussetzungen
für ein erfolgreiches weiterarbeiten, auch um an ggf. anstehenden Prüfungen teilnehmen
zu können, sind geschaffen
·
keine
Nachteile auf Grund eigener Lernbedingungen, familiärer Hintergründe,
häuslicher Situationen oder bei Problemen hinsichtlich der Freistellung für den
Berufsschultag
·
ggf.
auch Bereitstellung/Unterstützung analoger Bearbeitungsmöglichkeiten
·
keine
Bewertung der zu Hause erstellten Arbeiten in der Berufseinstiegsschule
·
Einräumung
der notwendigen Zeit für die Bearbeitung der online gestellten Aufgaben während
der Arbeitszeit am Berufsschultag (Freistellung für den „Online-Berufsschultag“)
·
in
das Datum der letzten Bearbeitung eines Kurses,
die bearbeiteten Lektionen, die Fehler, die Fehlerzahl in den absolvierten
Tests und die Korrekturan-merkungen
zusätzlich die Lehrkraft (vgl. Schulordnung BBS Brinkstraße, Seite 6:
·
zu
Corona-Zeiten werden
auch fristgerechte Abgaben bearbeiteter Aufgaben als gezeigte Leistungsbereitschaft
positiv bewertet
Pflichten:
·
Angabe
einer aktuellen E-Mail-Adresse bei Moodle
·
Teilnahme
am Online-Unterricht am Berufsschultag (
à sonst
Meldung an Ausbildungsbetrieb
·
Nutzung
und regelmäßige Überprüfung der vereinbarten Kommunikationswege
·
Bereiterklärung
zur selbstständigen Bearbeitung von Texten, Informationen und Arbeitsblättern
·
Bereiterklärung,
Einzeltermine zur Leistungsfeststellung in der Schule wahrzunehmen
·
kann
am Online-Unterricht nicht teilgenommen werden, wird sich per „Formular zur
Abwesenheitsmeldung“ auf der Internetseite der BBS Brinkstraße bei der
Klassenlehrkraft abgemeldet und zeitnah ein entsprechender Nachweis gesendet (zu
Corona-Zeiten keine ärztliche Bescheinigung, aber ein Nachweis, dass der Ausbildungsbetrieb
darüber informiert ist)
·
Ergebnisnachweise
in verschiedener Form (gibt Lehrkraft vor)
à schulische
Aufträge werden bearbeitet und termingerecht abgegeben
·
Ergebnisse
der Bearbeitungen zu Hause können bewertet werden, wenn sie im Rahmen eines
Feedbacks besprochen oder nach Wiederaufnahme des Unterrichts während der
Unterrichtsphase vorgestellt oder umfänglich präsentiert wird
·
erworbene
Kompetenzen können nach Wiederaufnahme des Unterrichts bzw. während der
Unterrichtsphase in der Schule durch geeignete Leistungs-feststellungen in
schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Weise überprüft und bewertet werden
·
Einhaltung
der Regeln für die Nutzung der IT-Ifrstruktur (vgl. Schulordnung BBS Brinkstraße,
Seite 7+8: