Die Schüler und Schülerinnen beraten und versorgen presbyope Kunden nach vorliegender Verordnung, Kundenwunsch und Sehanforderungen.

Die Schüler und Schülerinnen informieren presbyope Kunden unter Berücksichtigung der vorliegenden Verordnung und des Sehbedarfs über die Ursachen und Auswirkungen der Presbyopie.
Sie beraten unter Verwendung von Demonstrationsmedien bei der Auswahl des Korrektionsmittels. Dabei berücksichtigen sie die verschiedenen Ausführungsformen, die jeweilige optische Wirkung, die nutzbaren Sehbereiche und die Abbildungseigenschaften sowie die Fassungsform und -größe.

Sie erläutern dem Kunden die Möglichkeiten einer Kontaktlinsenkorrektion.

Sie nehmen die optische und anatomische Anpassung entsprechend der Glasausführung, der ausgewählten Fassung und der kundenspezifischen Sehanforderung vor.

Sie überprüfen die Abgabefähigkeit der gefertigten Brillen.

Bei der Abgabe der Brille prüfen und beurteilen die Schüler und Schülerinnen die Endanpassung sowie den Erfolg der augenoptischen Versorgung. Sie klären den Kunden über mögliche Veränderungen im Seheindruck, Gewöhnungseffekte, die Handhabung und Pflege auf.

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Auszug aus: RAHMENLEHRPLAN für den Ausbildungsberuf Augenoptiker/Augenoptikerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2011)