2. Ausbildungsjahr  Zeitrichtwert 80h

Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, Anlagen zur häuslichen Trinkwasserversorgung nach Kundenaufträgen zu planen, zu erstellen und zu installieren. Die Schülerinnen und Schüler analysieren Kundenaufträge, verschaffen sich einen Überblick über die baulichen und örtlichen Gegebenheiten (Bauzeichnungen) und nutzen diese als Grundlage für die Planung einer Trinkwasseranlage (Wasserarten, Kennfarben, Abkürzungen). Sie informieren sich über Mindestanforderungen an die Qualität des Trinkwassers (Trinkwasserverordnung). Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten den Leitungsaufbau der Trinkwasseranlage eines Wohngebäudes (Hausanschlussraum, Wasserzähleranlage, Druckminderer, Filter, Leitungsbezeichnungen, Potentialausgleich). Sie wählen unter Beachtung der Wasserzusammensetzung und des Verlegeortes geeignete Rohrwerkstoffe, Armaturen und Fügeverfahren aus (Korrosion, Wasserhärte). Dabei berücksichtigen sie ökonomische und ökologische Gesichtspunkte. Sie wählen in Abhängigkeit der gegebenen Voraussetzungen die Installationstechniken aus und führen entsprechende Berechnungen durch (Druck, Druckverlust, Strömungsgeschwindigkeit, Volumenstrom). Die Schülerinnen und Schüler planen die Herstellung und Montage einer Trinkwasseranlage. Hierbei berücksichtigen sie Maßnahmen zum Erhalt der Trinkwasserqualität (Sicherungsarmaturen, Schutz vor Tauwasser und Erwärmung) und zum Schallschutz. Sie fertigen Rohrleitungsschemata, Arbeitspläne und Materialauszüge an. Die Schülerinnen und Schüler installieren Trinkwasseranlagen. Sie beachten hierbei die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Transport, Lagerung und Verarbeitung der Systemkomponenten achten sie besonders auf Maßnahmen zur Erhaltung der Trinkwasserqualität. Sie kontrollieren mit geeigneten Messgeräten die erstellte Trinkwasseranlage auf Funktion und Dichtheit (Dichtheitsprüfung, Belastungsprüfung, Spülung). Sie dokumentieren ihre Prüfergebnisse im Abnahmeprotokoll, bewerten diese und ergreifen Maßnahmen, um eventuelle Qualitätsmängel zu beseitigen. Sie nehmen die Anlage in Betrieb und weisen den Kunden auf die Betreiberpflichten hin.